Sch\u00f6n, dass Sie sich f\u00fcr die Nachbarschaftshilfe interessieren<\/h2><\/div>\n\n\n\n
Helfen ist machbar, Herr Nachbar! Helfen macht Sinn, Frau Nachbarin!<\/strong><\/p>\n\n\n\n
Sie helfen Ihrer pflegebed\u00fcrftigen Nachbarin oder ihrem Nachbarn regelm\u00e4\u00dfig beim Einkaufen? Oder Sie unterst\u00fctzen einen Bekannten mit Pflegegrad bei Terminen, wie zum Beispiel Arztbesuchen oder Beh\u00f6rdeng\u00e4ngen? Dann ist die Nachbarschaftshilfe genau das Richtige f\u00fcr Sie!
Als Nachbarschaftshelferin oder Nachbarschaftshelfer unterst\u00fctzen Sie Menschen mit Pflegegrad und erm\u00f6glichen dadurch die Teilhabe am aktiven Leben. Das k\u00f6nnen Unternehmungen oder auch die Erledigung allt\u00e4glicher Dinge sein.
Die Pflegeversicherung gew\u00e4hrt Pflegebed\u00fcrftigen einen Entlastungsbetrag in H\u00f6he von 131 Euro monatlich. Dieser kann im Wege der Kostenerstattung unter anderem die Leistungen der anerkannten Nachbarschaftshilfe eingesetzt werden.
Ab dem 1. Januar 2024 k\u00f6nnen Pflegebed\u00fcrftige den Entlastungsbetrag f\u00fcr die Leistungen der Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfer unter den erleichterten folgenden Voraussetzungen einsetzen:<\/p>\n\n\n