Schön, dass Sie sich für die Nachbarschaftshilfe interessieren

Helfen ist machbar, Herr Nachbar! Helfen macht Sinn, Frau Nachbarin!

Sie helfen Ihrer pflegebedürftigen Nachbarin oder ihrem Nachbarn regelmäßig beim Einkaufen? Oder Sie unterstützen einen Bekannten mit Pflegegrad bei Terminen, wie zum Beispiel Arztbesuchen oder Behördengängen? Dann ist die Nachbarschaftshilfe genau das Richtige für Sie!

Als Nachbarschaftshelferin oder Nachbarschaftshelfer unterstützen Sie Menschen mit Pflegegrad und ermöglichen dadurch die Teilhabe am aktiven Leben. Das können Unternehmungen oder auch die Erledigung alltäglicher Dinge sein.

Die Pflegeversicherung gewährt Pflegebedürftigen einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich. Dieser kann im Wege der Kostenerstattung unter anderem die Leistungen der anerkannten Nachbarschaftshilfe eingesetzt werden.

Ab dem 1. Januar 2024 können Pflegebedürftige den Entlastungsbetrag für die Leistungen der Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfer unter den erleichterten folgenden Voraussetzungen einsetzen:

Als Nachbarschaftshilfe weisen Sie gegenüber der pflegebedürftigen Person die Erfüllung der Voraussetzung nach Nummer 5a nach oder bestätigen ihr die Kenntnisnahme nach Nummer 5b. Der Nachweis oder die Bestätigung wird dann im Rahmen des Leistungsantrags bei der zuständigen Pflegekasse eingereicht.

Die erwähnte Informationsbroschüre erhalten sie hier:

Die Informationsbroschüre kann auch als Druckversion kostenfrei bestellt werden unter https://broschuerenservice.mags.nrw/mags/shop/Nachbarschaftshilfe

Ein Muster für die Bestätigung (Nr. 5b) finden Sie hier. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass Ihre Pflegekasse eventuell ein kasseneigenes Formular verlangt.

Weitere Informationen, Kursangebote und Materialien rund um das Thema Nachbarschaftshilfe finden Sie auf unseren weiteren Seiten. Mit Ihren Fragen können Sie sich auch an die Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz wenden.