Materialien

Der sog. Entlastungsbetrag aus der sozialen Pflegeversicherung steht jedem Menschen ab dem Pflegegrad 1 zu. So sollen pflegebedürftige Personen unterstützt und pflegende Angehörige entlastet werden. Unter anderem kann der Entlastungsbetrag für die Nachbarschaftshilfe eingesetzt werden. Wie das genau funktioniert? Das erklären wir Ihnen gut verständlich im folgenden Film.

Weitere wichtige Materialien zur Nachbarschaftshilfe NRW:

Handreichung für Pflegende Angehörige

Handreichung für Ehrenamtliche

Handreichung für Pflegebedürftige