Was ist der Entlastungsbetrag?

Angebote zur Unterstützung im Alltag tragen gemäß § 45a SGB XI dazu bei, pflegende Angehörige zu entlasten und Pflegebedürftige dabei zu unterstützen, möglichst lange selbstständig in der häuslichen Umgebung zu verbleiben.
Pflegebedürftige haben schon ab Pflegegrad 1 einen Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich. Diesen können sie einsetzen, um die von Ihnen angebotenen Betreuungsleistungen, hauswirtschaftlichen und individuellen Hilfen zu finanzieren.