Wer kann Nachbarschaftshelferin oder Nachbarschaftshelfer werden?

Jeder, der möchte, kann sich ehrenamtlich engagieren. Möchten Sie Nachbarschaftshelferin oder Nachbarschaftshelfer werden und für Ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung über den Entlastungsbetrag erhalten, gelten folgende Voraussetzungen:

● Ihre Unterstützung erfolgt ehrenamtlich
● Sie betreuen ehrenamtlich nur eine Person
● Sie und die pflegebedürftige Person sind weder bis zum 2. Grad verwandt (Eltern, Kinder, Großeltern, Enkel oder Geschwister) oder verschwägert
● Sie leben nicht mit der pflegebedürftigen Person im selben Haushalt
● Es liegt eine Qualifizierung im Umfang eines Pflegekurses nach § 45 SGB XI vor.

Bis zum 31. Dezember 2023 bedarf es für die Anerkennung der Nachbarschaftshilfe keines Nachweises einer geeigneten Qualifizierung (§§ 11, 27 AnFöVO). Ab dem 1. Januar 2023 stellt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales zudem Informationen als zusätzliches Angebot im Internet öffentlich zugänglich zur Verfügung. Dieses Informationsmaterial für Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfer umfasst die wesentlichen Inhalte einer geeigneten Qualifizierung.