Besteht für Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfer ein Versicherungsschutz?

Generell gilt: Es besteht kein Versicherungsschutz über die Pflegekassen oder eine sogenannte Sammelversicherung der Länder, wie dies sonst für ehrenamtlich tätige üblich ist. Für den Versicherungsschutz sind Sie als Nachbarschaftshelferin oder Nachbarschaftshelfer selbst verantwortlich.