Materialien

Der sog. Entlastungsbetrag aus der sozialen Pflegeversicherung steht jedem Menschen ab dem Pflegegrad 1 zu. So sollen pflegebedürftige Personen unterstützt und pflegende Angehörige entlastet werden. Unter anderem kann der Entlastungsbetrag für die Nachbarschaftshilfe eingesetzt werden. Wie das genau funktioniert? Das erklären wir Ihnen gut verständlich im folgenden Film (Stand 22.09.2021).

Weitere wichtige Materialien zur Nachbarschaftshilfe NRW:

Handreichung für Pflegende Angehörige

Handreichung für Ehrenamtliche

Handreichung für Pflegebedürftige

Musterformular zur Bestätigung, dass Sie das Informationsangebot kennen

Broschüre zur Nachbarschaftshilfe – Tipps und Informationen für Helfende