Was ist eine Aufwandsentschädigung?

Die Aufwandsentschädigung stellt eine besondere Form der finanziellen Anerkennung des bürgerlichen Engagements dar. Das Ehrenamt oder bürgerliche Engagement zeichnet sich durch Freiwilligkeit und Unentgeltlichkeit aus. Die Aufwandsentschädigung ist daher nicht als Vergütung im ursprünglichen Sinne gedacht. Die Person mit Pflegebedarf kann Ihnen als Nachbarschaftshelferin oder Nachbarschaftshelfer nach eigenem Ermessen eine Aufwandsentschädigung zahlen und diese über den Entlastungsbetrag erstattet bekommen. Die Person mit Pflegebedarf hat durch ihren Pflegegrad (1-5) einen Anspruch auf die Nutzung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag, zu denen auch die Nachbarschaftshilfe zählt.