Können ALG 1 Empfänger Nachbarschaftshilfe leisten?

Jede Form von Einnahmen in Geld wird als Einkommen gewertet, unerheblich woher diese
Einnahmen kommen, ob sie regelmäßig oder einmalig sind oder ob sie steuerpflichtig sind.
Ein Nebeneinkommen aus selbständiger oder nicht-selbständiger Arbeit ist bis zu einem Umfang
von 15 Stunden/Woche erlaubt. Die Agentur für Arbeit prüft im Einzelfall, ob und in welchem Umfang ein Nebeneinkommen angerechnet wird. Es gilt erst einmal ein Freibetrag von 165 €.
Auch eine Aufwandsentschädigung muss der Agentur für Arbeit angezeigt werden. Diese
entscheidet auch hier im Einzelfall und informiert dann über Anrechnung bzw. Nichtanrechnung
auf das Arbeitslosengeld.
Weitere Informationen finden Sie hier im Merkblatt für Arbeitslose der Agentur für Arbeit.