Muss man einen Antrag auf Nachbarschaftshilfe bei der Pflegekasse stellen?

Nein, es muss kein gesonderter Antrag gestellt werden. Die Pflegekasse erstattet die von den Pflegebedürftigen gezahlten Aufwandsentschädigung und Auslagen im Rahmen des monatlich zur Verfügung stehenden Entlastungsbetrages von 125€. Es gilt das Kostenerstattungsprinzip – der Pflegebedürftige geht in Vorleistung und schickt am Ende des Monats einen Nachweis über den ausgezahlten Betrag an die Pflegekasse. Diese … weiter lesen […]

Was ist der Entlastungsbetrag?

Angebote zur Unterstützung im Alltag tragen gemäß § 45a SGB XI dazu bei, pflegende Angehörige zu entlasten und Pflegebedürftige dabei zu unterstützen, möglichst lange selbstständig in der häuslichen Umgebung zu verbleiben.Pflegebedürftige haben schon ab Pflegegrad 1 einen Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich. Diesen können sie einsetzen, um die von … weiter lesen […]

Was ist eine Aufwandsentschädigung?

Die Aufwandsentschädigung stellt eine besondere Form der finanziellen Anerkennung des bürgerlichen Engagements dar. Das Ehrenamt oder bürgerliche Engagement zeichnet sich durch Freiwilligkeit und Unentgeltlichkeit aus. Die Aufwandsentschädigung ist daher nicht als Vergütung im ursprünglichen Sinne gedacht. Die Person mit Pflegebedarf kann Ihnen als Nachbarschaftshelferin oder Nachbarschaftshelfer nach eigenem Ermessen eine Aufwandsentschädigung zahlen und diese über … weiter lesen […]