Als Qualifizierungsnachweis benötigen Sie als Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfer einen Nachweis über eine Schulung im Umfang eines Pflegekurses gemäß § 45 SGB XI.
Bis zum 31.12.2023 ist diese Nachweispflicht ausgesetzt. Alternativ werden einige abgeschlossene Berufsausbildungen und Studiengänge als Qualifizierungsnachweis anerkannt. Dazu gehören zum Beispiel:
● Gesundheits- und Krankenpflege
● Altenpflege
● Heilerziehungspflege
● Ausbildung zur Erzieherin oder zum Erzieher
● Ergotherapie
● Physiotherapie
● Logopädie
● Sozialpädagogik/ Soziale Arbeit
● Psychologie
Eine vollständige Liste finden Sie hier in den Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes und des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e.V.
Sollte Ihr Beruf oder Ihr Studiengang nicht in dieser Liste stehen, wenden Sie sich an die Pflegekassen, um zu erfahren, ob dieser dennoch als Qualifizierungsnachweis anerkannt wird. Die zuständigen Pflegekassen der pflegebedürftigen Person überprüfen eigenständig im Rahmen der Abrechnung bzw. Kostenrückerstattung, ob die Voraussetzungen für eine Nachbarschaftshilfe erfüllt sind.